Die Hausjungfer
Die Hausjungfer,
[
1031-1032] plur. die -n. 1) Die Jungfer
vom Hause, d. i. die unverheirathete Tochter des Hausherren oder Hausvaters. 2)
Eine Jungfer, oder unverehelichte Person weiblichen Geschlechtes, welche
anstatt der Hausfrau und in ihrem Nahmen die Haushaltung führet, und an andern
Orten die Ausgeberinn, Beschließerinn u. s. f. genannt wird.