Die Hausfrau
Die Hausfrau,
[
1027-1028] plur. die -en. 1) Die Frau vom
Hause, oder in der häuslichen Gesellschaft, die Ehegattinn des Hausherren.
Tobiä Hausfrau, Tob. 2, 22. Wer eine Hausfrau hat, der bringet sein Gut in
Rath, Sir. 36, 26. In welchem Verstande, nehmlich in Beziehung auf den Ehemann,
es nur unter gemeinen Leuten üblich ist. Ein wenig häufiger, doch aber auch nur
von Personen geringern Standes gebraucht man es in Beziehung auf das Gesinde.
S. Hausmutter. Im Schwabensp. Husfrauu. In Oberdeutschen
Urkunden wird die Schutzheilige einer Kirche, die Patroninn, gleichfalls
Hausfrau genannt. 2) Eine Frau, welcher die Stelle eines Hausmannes vertritt,
folglich die Sicherheit und Reinlichkeit eines Hauses zu besorgen hat.