Das Haus
Das Haus,
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1021-1022] des -es, plur. die Häuser,
Diminut. das Häuschen, Oberd. Häuslein. 1. In der weitesten Bedeutung, ein
Behältniß, ein eingeschlossener Raum; in welchem Verstande es nur noch in
einigen einzelnen Fällen vorkommt. So wird das Samenbehältniß der birn- oder
apfelförmigen Früchte das Kernhaus, Kerngehäuse, und im gemeinen Leben das
Häuschen genannt,
S. Griebs; wohin auch das abgeleitete Gehäuse in der
Bedeutung eines Behältnisses gehöret. Besonders, so fern ein solcher
eingeschlossener Raum zum Aufenthalte für Menschen oder Thiere bestimmt ist. 2
Kön. 23, 7 werden die Gezelte auf eine nunmehr ungewöhnliche Art Häuser
genannt. Bey den Jägern führet die Wohnung des Bibers den Nahmen eines Hauses,
und Sprichw. 30, 26 legen die Kaninchen ihr Haus in Felsen. Die Könige der
Heiden liegen mit einander ein jeglicher in seinem Hause; d. i. in seinem
Grabe, Es. 14, 18. Wohin auch die Zusammensetzungen Schneckenhaus, Vogelhaus,
Hühnerhaus, Taubenhaus, Bienenhaus, Schilderhaus u. s. f. gehören. 2. In
engerer Bedeutung, ein bedecktes Gebäude, d. i. ein nach den Regeln der
Baukunst eingeschlossener und bedeckter Raum, allerley Verrichtungen darin
vorzunehmen. So pflegen Kinder ein jedes Gebäude ein Haus zu nennen. Eine
Kirche wird häufig ein Haus Gottes, das Haus des Herren, und im gemeinen Leben
das Gotteshaus genannt, so wie in der Deutschen Bibel der Tempel zu Jerusalem
mehrmahls unter dieser Benennung vorkommt. Indessen ist es in dieser Bedeutung
in Zusammensetzungen am häufigsten, welche dessen Absicht und Gebrauch näher
bestimmen, dergleichen Backhaus, Brauhaus, Ballhaus, Beinhaus, Gartenhaus,
Kornhaus, Bethhaus, Waschhaus, Blockhaus, Gewächshaus, Glashaus, Schießhaus und
hundert andere mehr sind. Der Abtritt oder das heimliche Gemach wird im
gemeinen Leben vieler Gegenden im Diminut. das Häuschen genannt. 3. In noch
engerer Bedeutung, ein Wohnhaus, ein zur Wohnung für Menschen bestimmtes
Gebäude. 1) Überhaupt. Ein Haus bauen. Die Tatarn wohnen nicht in Häusern,
sondern in Gezelten. Ein Haus beziehen, in dasselbe ziehen. Ein eigenes Haus
haben. Von Haus zu Hause gehen, von einem Hause zum andern. Mit der Thür in das
Haus fallen, nicht die nöthige Klugheit und Behuthsamkeit anwenden. Jemanden zu
sich in sein Haus nehmen, ihm einen Aufenthalt darin geben. Ein großes, ein
prächtiges, ein kleines, ein elendes Haus, u. s. f. Präch- tige Häuser führen
gemeiniglich den Nahmen der Paläste, und feste Häuser den Nahmen der Schlösser.
S. diese Wörter. Ehedem wurden auch die letztern,
nehmlich die Bürge und Schlosser des Adels häufig nur Häuser genannt, welcher
Gebrauch in einigen Gegenden, besonders in Westphalen, noch Statt findet; daher
ein Ganerbenschloß auch unter dem Nahmen eines Ganerbenhauses vorkommt.
S. Haltaus Glossar. v. Haus. In einigen Fällen wird Haus
den Zimmern in Hause entgegen gesetzet, und da bedeutet es das Vorhaus, die
Hausflur. 2) In engerer Bedeutung, dasjenige Haus, wo jemand wohnet, es mag ihm
nun eigenthümlich oder nur miethweise gehören; wo der bestimmte Artikel das die
Stelle der Fürwörter mein, dein, sein u. s. f. vertritt. Aus dem Hause gehen,
aus seinem Hause. Ich bin in acht Tagen nicht aus dem Hause gekommen, aus
meiner Wohnung. Jemanden aus dem Hause jagen. Einem das Haus verbiethen. Er
soll mir nie wieder vor das Haus, oder in das Haus kommen. Das Haus hüthen,
auch figürlich, im Hause bleiben, nicht aus dem Hause gehen können, so wie man
auf ähnliche Art sagt, das Bett hüthen. Im gemeinen Leben und der vertraulichen
Sprechart wird es mit den Vorwörtern nach, von und zu, auch ohne Artikel
gebraucht, wo denn ganze R. A. ein adverbisches Ansehen hat. Nach Hause gehen,
reiten, fahren, reisen, sich begeben, in sein Haus, und in weiterer Bedeutung
auch, an den Ort seiner Wohnung, seines Aufenthaltes. Er wird bald nach Hause
kommen. Etwas mit nach Hause nehmen, mit in sein Haus. Jemanden nach Hause
führen, einen Freund nach Hause begleiten, in dessen Haus. Nach Hause eilen.
Jemanden von Haus und Hof treiben, aus seinem gesammten Eigenthume. Ich komme
von Hause, d. i. ich komme unmittelbar aus meiner Wohnung. Ich bin lange von
Hause gewesen, so wohl eigentlich, aus meinem Hause, als auch figürlich, von
den Meinigen, aus meinem Geburts- oder Wohnorte, aus meinem Vaterlande. Einen
Brief von Hause bekommen, von den Seinigen, aus seinem Geburts- oder Wohnorte.
Etwas von Hause aus verrichten. Ein fürstlicher Rath von Hause aus, der dem
Fürsten in Geschäften dienet, die er von seinem Hause aus bestreiten kann, der
nicht bey Hofe angestellet ist. Er ist ein Schalk von Hause aus, ein
durchtriebener Schalk. Die Tochter, der Sohn, die Frau, der Herr vom Hause, d.
i. des Eigenthümers des Hauses, zuweilen auch der Familie. Zu Hause seyn, in
seiner Wohnung. Es ist niemand zu Hause. Den ganzen Tag zu Hause bleiben. Wir
haben den ganzen Tag zu Hause gesessen. Wir zankten uns zu Hause, so oft wir
einander sahen. Mit etwas zu Hause bleiben, figürlich, es nicht vortragen, bey
sich behalten, verschweigen. Ich wollte, daß sie mit ihren Beweisen zu Hause
geblieben wären. An einem Orte zu Hause seyn, so wohl daselbst wohnhaft seyn,
als auch daher gebürtig seyn. Wo gehört er zu Hause? Er ist nirgends zu Hause,
hat nirgends eine dauerhafte Wohnung. In einer Wissenschaft zu Hause seyn,
bewandert. Ingleichen figürlich, auch von leblosen Dingen. Früchte, welche in
Italien zu Hause gehören, daselbst einheimisch sind. Auch mit einigen
Zeitwörtern der Bewegung nach einem Orte, für nach. Zu Hause gehen, nach Hause.
Er wird bald zu Hause kommen. Es wird dir wieder zu Hause kommen, oder zu Hause
gebracht werden, figürlich, es wird dir wieder vergolten werden. Jemanden zu
Hause bringen, begleiten, führen, nach Hause. Gottsched und andere haben diesen
Gebrauch des Vorwortes zu getadelt, ihn für Niedersächsisch erkläret, und
behauptet, daß mit den Zeitwörtern der Bewegung nicht zu stehen
[
1023-1024] könne. Allein, sie haben vermuthlich nicht
bedacht, daß man sehr häufig sagt: zur Hochzeit, zum Tanze, zur Kirche, zu
Felde, zu Weine, zur Ruhe, zu Bette gehen, jemanden zu Bette, zur Ruhe bringen,
ihn zur Erde bestatten, und hundert andere Fälle mehr, welche noch von
niemanden getadelt oder für Niedersächsisch erkläret worden. 3) Figürlich, die
in einem Hause wohnenden Personen: (a) Alle in einem Hause wohnende Personen,
wo es nur im Singular üblich ist. Das ganze Haus lief vor das Thor. Sein ganzes
Haus war zugegen, alle Personen, die mit ihm in Einem Hause wohnen. Das ganze
Hause ist aufgeschrieben worden. Heute ist diesem Hause Heil widerfahren, Luc.
19, 9. (b) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine Gesellschaft, welche
ohne unmittelbare Beyhülfe einer andern, die Erhaltung des natürlichen Lebens
und die Bequemlichkeit ihrer Glieder besorget, diejenigen Personen, welche eine
häusliche Gesellschaft ausmachen, zusammen genommen, eine Familie, eine
Haushaltung; wo dieses Wort bald im engsten Verstande von Eheleuten und ihren
Kindern und Verwandten, so fern sie in einem Hause beysammen wohnen, allein,
bald in weiterm auch mit Einschließung des Gesindes gebraucht wird. Seinem
Hause gut vorstehen. Sie stehet des Nachts auf und gibt Futter ihrem Hause,
Sprichw. 31, 15. Das Nestelsche Haus, die Nestelsche Familie. Was man in das
Haus braucht, zur Nothdurft und zur Bequemlichkeit seiner Familie. Eine Person
aus einem guten Hause, von guten Ältern, und in der folgenden weitern
Bedeutung, auch aus einem guten Geschlechte. Sehr häufig gebraucht man es auch
in engerer Bedeutung von einem Handelshause, d. i. von einem angesehenen
Kaufmanne. Wechsel aus einem guten Hause. Es haben drey angesehene Häuser
bankerott gemacht, es sind drey ansehnliche Häuser gefallen. Dahin gehöret auch
die R. A. Haus halten, d. i. ein Haus regieren, einem Hause vorstehen, mit
Inbegriff aller dazu gehörigen Veranstaltungen; welche R. A. von einigen irrig
als ein zusammen gesetztes Wort behandelt wird, ob gleich die Nennwörter, das
Haushalten, die Haushaltung u. s. f. mit allem Rechte so gebraucht werden
können. Er hat schon zehen Jahre Haus gehalten, d. i. eine eigene Familie
gehabt, und dieselbe regieret und versorget. In engerer Bedeutung ist Haus
halten, die zur Unterhaltung eines Hauses nöthigen Ausgaben verwalten, und den
häuslichen Geschäften vorstehen. Einem Haus halten; seinem Hauswesen vorstehen.
Wo es denn auch wohl überhaupt für verwalten, administriren gebraucht wird.
Übel, gut Haus halten. Mit vielen hält man Haus, mit wenigen kommt man auch
aus. Mit etwas Haus halten, auch zuweilen, sparsam damit umgehen.
S. auch die Haushaltung, Haushalter, Haushältig. (c) In
noch weiterer Bedeutung, ein Geschlecht, d. i. alle von einem
gemeinschaftlichen Stammvater herstammende Personen, bald im weitesten
Verstande mit Einschließung der Seitenverwandten, bald aber auch, und zwar am
Häufigsten, mit Ausschließung derselben. Und es war ein langer Streit zwischen
dem Hause Saul und dem Hause David, 2 Sam. 3, 1. Das Haus Israel das
ungehorsame Haus, Ezech. 12, 9, das ganze Volk Israel; und so in andern Stellen
mehr. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur von angesehenen Geschlechtern, bald
mit mehr, bald mit weniger Einschränkung. Eine Person aus einem guten Hause.
Das ganze königliche Haus, d. i. die Verwandten. Das Haus Sachsen, Brandenburg
u. s. f. Zahlreiche adelige Geschlechter pflegen sich zuweilen nach
[
1023-1024] Häusern einzutheilen, und alsdann bedeutet
dieses Wort den Zweig eines Geschlechtes. Anm. Bey dem Ulphilas, dem Übersetzer
Isidors, dem Kero, Ottfried und allen alten Oberdeutschen Schriftstellern Hus,
in den gemeinen Mundarten Oberdeutschlandes, im Niedersächsischen, Dänischen,
Schwedischen, auch nur Hus. Das au in unserm Hochdeutschen ist neuern
Ursprunges. Im Engl. House, im Slavonischen und Wendischen Hisha, im Kroat.
Kuzha, im Ungar. Haz. Das Latein Casa ist genau damit verwandt. Wachter leitet
es mit Haut und Hütte, von dem alten Zeitworte hüthen, bedecken, her, so daß es
eigentlich einen bedeckten Ort bedeuten würde. Gewiß ist es, daß s und t
beständig mit einander abwechseln. Für Geschlecht, Familie, gebraucht schon
Raban Maurus Huscha. [
1023-1024]