Der Hauptmann
Der Hauptmann,
[
1015-1016] des -es, plur. distribut. die
-männer, collect. die Hauptleute, der Oberste unter mehrern Personen, der
Oberste eines gewissen Bezirkes, der gleichsam das Haupt desselben ist,
wenigstens in gewissen Angelegenheiten. In diesem weitern Verstande ist es nur
in gewissen Fällen üblich, welche durch die Zusammensetzung näher bestimmt
werden; dessen Gattinn die Hauptmänninn.
S. Amtshauptmann, Landeshauptmann, Berghauptmann,
Schloßhauptmann, Gassenhauptmann, Stückhauptmann u. s. f. In der
Deutschen Bibel kommt es in dieser allgemeinen Bedeutung eines Vorgesetzten
sehr häufig vor. In engerer Bedeutung wird es im Kriegswesen von einem
Befehlshaber über hundert Soldaten zu Fuße, von dem Obersten einer Compagnie
gebraucht, der im mittlern Lat. Capitaneus und im Franz. Capitain genannt wird.
Anm. Nieders. Höfdmann, im Schwed. Höfding, im Böhm. und Pohln. Heytman. Ehe
das Wort Hauptmann im Deutschen in der Bedeutung eines Befehlshabers über
hundert üblich wurde, findet sich dafür bey dem Tatian Centenar, nach dem
Latein. Centurio, und Hunteri, von hundert, ingleichen Waltambahto, gleichsam
Gewaltamtmann, bey dem Notker aber Hunno, von dem alten hun, chunno, hundert,
welches noch in der Jülichschen Polizeyordnung vorkommt, wo Sonne einen
Befehlshaber von der geringsten Art bedeutet. Auf der andern Seite bedeutet
Hauptmann im Schwabenspiegel und andern Schriften der vorigen Jahrhunderte, den
Befehlshaber eines ganzen Kriegsheeres, welche Bedeutung auch das Pohln. und
Slavon. Heytman, Hetmann, hat.