1. Das Hauptlehen
1. Das Hauptlehen,
[
1015-1016] des -s, plur. ut nom. sing.
das vornehmste oder wichtigste Lehen unter mehrern. Ingleichen ein Lehen, von
welchem andere Lehen abhangen. So wird im Bergbaue die vornehmste Fundgrube auf
einem Zuge das Hauptlehen genannt; im Gegensatze der Bey- oder Nebenlehen.