Der Hauptfall
Der Hauptfall,
[
1011-1012] des -es, plur. die -fälle. 1)
Ein wichtiger Fall, der den Grund vieler andern in sich enthält; zum
Unterschiede von den Nebenfällen. 2) Besonders in dem Lehenswesen, einer der
vornehmsten Lehensfälle; daher der Tod so wohl des Lehensherren, als auch des
Lehensmannes Hauptfälle genannt werden. In den Reichskanzelleyen wird der Tod
eines Kaisers sehr häufig mit dem Nahmen eines Hauptfalles beleget. 3) In noch
engerer Bedeutung ist es an einigen Orten der Todesfall des Leibeigenen oder
Unterthanes, und das Recht des Grundherren, in diesem Falle das beste Stück
Vieh aus dessen Verlassenschaft an sich zu nehmen;
S. Baulebung und Hauptrecht.