Das Handwerk
Das Handwerk,
[
959-960] des -es, plur. die -e. 1. *
Ein mit der Hand verfertigtes Werk, bey dem Notker Hantuuerch, in dem alten
Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Antwerk, im mittlern Lat.
Maneficium, Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - ; eine
nunmehr veraltete Bedeutung, in welcher vor Erfindung des Schießpulvers die
großen Wurfzeuge Handwerke, Antberiche, Antwerke, und die denselben vorgesetzet
waren, Hantwerchsmeister genannt wurden. In einigen Gegenden, z. B. der Lausitz
wird der Rammblock noch jetzt das Handwerk genannt. 2 Die Fertigkeit
körperliche Arbeiten ohne Kenntniß allgemeiner Wahrheiten hervor zubringen,
noch mehr aber dasjenige Gewerbe, welches sich auf diese Fertigkeit gründet; im
Gegensatze einer Kunst und Wissenschaft. 1) Eigentlich, wo doch dieses Wort nur
von gewissen Handarbeiten, zu welchen eine Fertigkeit gehöret, üblich ist, und
nur von solchen Gewerben dieser Art gebraucht wird, welche die erzeugten
Producte verarbeiten, und an eine gewisse Ordnung und an eine gewisse Gebräuche
gebunden sind. Das Handwerk der Schlösse, der Schneider, der Schuster, der
Tischler u. s. f. oder das Schlösserhandwerk, das Schneiderhandwerk u. s. f.
Ein Handwerk treiben, es ausüben. Ein Handwerk lernen. Sein Handwerk verstehen.
Ein zünftiges Handwerk, wo die Handwerker in eine Zunft vereiniget und an
gewisse Ordnungen und Gesetze gebunden sind, dergleichen Handwerke im engsten
Verstande Handwerke genannt werden; zum Unterschiede von den freyen und
unzünftigen. Ein geschenktes Handwerk, wo die Gesellen auf ihrer Wanderschaft
ein Geschenk erhalten. Ein gesperrtes Handwerk. welches nur auf einige Orten
eingeschränket ist, und sich außer denselben nicht ausbreiten darf. Zuweilen
bedeutet es auch die Ausübung dieser Fertigkeit. Er ist seines Handwerk (was
sein Handwerk betrifft,) ein Schuster, ein Weber u. s. f. Sie waren aber des
(ihres) Handwerks Teppichmacher, Apostelg. 18, 3. Einem das Handwerk legen, ihm
die Ausübung desselben untersagen, und im weiterer Bedeutung, jemanden in einer
Beschäftigung, in einer Verrichtung auf immer hindern. Figürlich auch, obgleich
gemeiniglich nur im verächtlichen Verstande, die gewöhnliche, eigenthümliche,
pflichtmäßige Beschäftigung. Jemanden in das Handwerk greifen. Ein Handwerk aus
dem Spielen machen, es als ein ordentliches pflichtmäßiges Geschäft treiben.
Eine Sache als ein Handwerk treiben, oder sie handwerksmäßig treiben,
mechanisch, ohne sich dabey allgemeiner Grundsätze bewußt zu seyn. Von andern
Nahrungsgeschäften, welche die Natur-Producte bloß erzeugen, wird dieses Wort
nicht gebraucht, wenn sie gleich allein aus Handarbeiten bestehen, und eine
gewisse erworbene Fertigkeit voraus setzen, wie z. B. der Feldbau. 2)
Figürlich. (a) Die sämmtlichen Personen, welche ein gemeinschaftliches Handwerk
treiben, die Zunft, Innung, Gilde oder Gewerk. Das Handwerk zusammen kommen
lassen. Jemanden bey dem Handwerke, oder vor dem Handwerke verklagen. In das
Handwerk freyen, oder heirathen, eine Person gleiches Handwerk heirathen;
ingleichen, durch Heirath ein Glied einer Zunft werden. (b) Deren Versammlung.
Handwerk halten, oder das Handwerk halten. Vor das Handwerk gefordert werden.
Zuweilen werden auch nur die versammelten Ältesten und Vorgesetzten unter dem
Nahmen des Handwerkes verstanden. Der Plural lautet bey vielen Handwerker;
allein dieses Wort gehöret unstreitig zu denen, welche in der mehrern Zahl nur
ein e annehmen. Nieders. Handwark, Schwed. Handwerk.