Der Handschlag
Der Handschlag,
[
957-958] des -es, plur. die -schläge.
1) * Ein Schlag mit der Hand, besonders an den Kopf des andern, eine Ohrfeige,
Maulschelle; im welchem Verstande es veraltet ist. Bey dem Tatian Hantslac. 2)
Die Darreichung der Hand, zum Zeichen der Verbindlichkeit eines Versprechens;
ohne Plural. Etwas mit einem Handschlag versprechen, angeloben. Den Handschlag
von sich geben. Vermittelst des Handschlages huldigen. Im Oberd. auch der
Handstreich, die Handtastung. Schiller macht es wahrscheinlich, daß das alte
mittlere Lat. Andelangus, Andelago, welches den Auslegern so viel zu schaffen
gemacht, eigentlich die Handlangung, nichts anders als der Handschlag gewesen
sey.
S. Handgelöbniß, Handpflicht, Handtreu.