Die Handreichung
Die Handreichung,
[
957-958] plur. die -en, welches aus der
R. A. in die Hand reichen gebildet ist, und eigentlich diejenige Handlung
bedeutet, da man einem andern zu dessen Bequemlichkeit die nöthigen Dinge in
die Hand reichet. Ingleichen figürlich, die Beförderung der Bequemlichkeit des
natürlichen Lebens. Einem Handreichung thun, ihm an die Hand gehen. Jemanden in
allen Stücken hülfliche Handreichung leisten. Damit sie mir keine Handreichung
thun dürfen, Gell. In der Deutschen Bibel wird es mehrmahls für Almosen,
Wohlthaten, gebraucht. Daß ihre Wittwen übersehen wurden in der täglichen
Handreichung, Apostelg. 6, 1. Die ihm Handreichung thaten von ihrer Habe, Luc.
8, 3. Zu senden, nachdem er vermochte, eine Handreichung den Brüdern, Apostelg.
11, 29. Ingleichen für Hülfe, Beystand überhaupt. Daß mir dasselbe gelinget,
durch Handreichung des Geistes Jesu Christi, Phil. 1, 19. In beyden Fällen ist
es im Hochdeutschen veraltet. Im Oberdeutschen ist Handreicher ein Handlanger.