* Das Handmahl
* Das Handmahl,
[
955-956] des -es, plur. die -e, ein
veraltetes, ehedem aber sehr gebräuchliches Wort. Es bedeutete, 1) ein
Handgelöbniß, den Handschlag, und in engerer Bedeutung, ein eheliches
Verlöbniß. 2) Das körperliche Zeichen eines Besitzes; von Hand, Besitz. 3) Ein
Gericht, wozu der Richter und die Schöppen mit ausgereckter Hand geschworen
hatten, und diese Eidesleistung selbst.
S. Mahl.