Der Händler
Der Händler,
[
953-954] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Händlerinn, plur. die -en, von dem Zeitworte handeln. 1) Eine
Person, welche Handel treibet, d. i. ein Geschäft daraus macht, Waaren um
Gewinnes willen zu kaufen und zu verkaufen; ein Handelsmann. Deine Händler
kommen um, Ezech. 27, 27. Mehr Händler haben, denn Sternen sind, Nahum. 3, 16.
In dieser Gestalt ist es nur noch im Oberdeutschen üblich. Im Hochdeutschen
gebraucht man es nur in den Zusammensetzungen Buchhändler, Eisenhändler,
Kornhändler, Tuchhändler u. s. f. 2) In weiterer Bedeutung ist in einigen
Oberdeutschen Gegenden Handler die Benennungen eines Beamten, vielleicht eines
Rechnungsbeamten. So hat der Stadt Wien Pupillen-Raitkammer einen
Ober-Raithandler und verschiedene untere Raithandler. Das dasige
erzbischöfliche Zehentamt bestehet aus einem Ober-Zehenthandler und drey
Zehenthandlern. [
955-956]