Handlangen
Handlangen,
[
953-954] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, Handwerksleuten die nöthigen Bedürfnisse mit der
Hand zulangen, ihnen die nöthige Handreichung thun; dergleichen Handreichung
besonders die Zimmerleuten und Maurer nöthig haben. Daher der Handlanger, des
-s, plur. ut nom. sing. ein Arbeiter, der dazu gedinget ist; in Albert Lex. von
1540 ein Obermann, Oberknecht, im Oberd. auch ein Handreicher.