Der Handkauf
Der Handkauf,
[
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Verkauf einer Waare aus freyer Hand, oder nach der Hand, d. i. nach
muthmaßlicher Bestimmung ihres Gewichtes, oder ihres Maßes; im Gegensatze des
Verkaufes nach dem Gewichte oder Maße. 2) Der Kauf oder Verkauf im Kleinen, im
Gegensatze des Kaufes oder Verkaufes im Ganzen. So ist der Handkauf des
Silbers, in den Münzen, wenn man es in allerley Bruchstücken und Kleinigkeiten
einkauft; zum Unterschiede desjenigen Silbers, welches die Lieferanten liefern.
3) Dasjenige Geld, welches zuerst aus einer Waare gelöset wird, nachdem sie
feil gebothen worden, ingleichen das erste Geld, welches ein Krämer oder
Verkäufer an einem Tage löset; das Handgeld. [
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