Das Handgeld
Das Handgeld,
[
951-952] des -es, plur. von mehrern
Summen dieser Art, die -er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die
Hand, d. i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch
beyde Theile gebunden und verpflichtet werden; Daraufgabe, Angeld, Ein Soldat,
welcher angeworben wird, bekommt Handgeld; in welchem Falle es ehedem Laufgeld
genannt wurde. Nach den verschiedenen Arten der Verträge, ingleichen nach den
verschiedenen Gegenden, bekommt dieses Geld auch verschiedene Nahmen. Geld,
welches man dem Gesinde bey dessen Miethung auf die Hand gibt, wird im
Hochdeutschen Miethgeld, im Nieders Medelgeld, Bierkauf, Gottesgeld, in andern
Gegenden Haftgeld u. s. f. genannt. 2) Im Handel und Wandel, das erste Geld,
welches ein Krämer oder Verkäufer an einem Tage löset. Noch kein Handgeld
gelöset haben. Auch der Handkauf.