Der Handel
Der Handel,
[
945-946] des -s, plur. die Händel, von
dem Zeitworte handeln. 1. Eine jede thätige äußere Veränderung, Nahrung und
zeitliches Vermögen zu erwerben; ohne Plural. In dieser weitern Bedeutung
scheinet als ein Collectivum in dem Ausdrucke Handel und Wandel vorkommen,
worunter man ein jedes Gewerbe zu verstehen pfleget. Sie merket, wie ihr Handel
Frommen bringet, Sprichw. 31, 18. In Nürnberg führet die Innung der Bierbrauer
noch den Nahmen des Handels. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, die
Verwechselung seines Eigenthumes des Gewinnes wegen. So wohl 1) von einzelnen
Fällen dieser Art. Einen Handel schließen. Einen Handel treffen. Wenn jemand
mit einem andern einen Tausch oder Verkauf zu verabreden sucht, so saget so
wohl der Verkäufer als der Käufer, sie stehen mit einander im Handel, und wenn
die Sache beschlossen worden, sie haben einen Handel geschlossen, getroffen
oder gemacht. Der Handel ist zurück gegangen oder rückgängig geworden. Jemanden
den Handel aufsagen, aufkündigen; welches auch in weiterer Bedeutung gebraucht
wird, sein Versprechen zurück nehmen, alle Gemeinschaft mit ihm aufheben. Sie
haben ihm ja dem ganzen Handel aufgesagt. Ehe ich dem Laster schon den Handel
aufgesagt, Haged. Einem andern in den Handel fallen, ihm seinen Handel
verderben. Da der Plural dieser individuellen Bedeutung ungeachtet nicht üblich
ist, so druckt man denselben durch doppelten, dreyfachen Handel u. s. f. durch
Arten des Handels oder vermittelst anderer Ausdrücke aus. 2) Bey- nahe noch
häufiger wird es, so wie das Wort Handlung, als ein Collectivum gebraucht,
mehrere Geschäfte dieser Art, so wohl bey einzelnen Personen, wenn eise solche
Verwechselung der Waaren bey ihnen ein Gewerbe ist, als auch in Rücksicht
ganzer Orte, Provinzen u. s. f. auszudrucken; der Kaufhandel, Handelt treiben.
Mit etwas Handel treiben. Die mit Schiffen auf dem Meere führen, und trieben
ihren Handel in großen Wassern, Pf. 107, 23. Hollands Handel ist seit einiger
Zeit gar sehr gefallen. Frankreich sucht dem Handel in seinen Staaten wieder
aufzuhelfen. Der Handel mit Wechselbriefen. In einigen Zusammensetzungen wird
es auch von der Handlungswissenschaft gebraucht. Den Glashandel, den
Tuchhandel, den Eisenhandel, den Spezereyhandel lernen.
S. Handlung. Der in dieser ganzen Bedeutung
ungewöhnliche Plural kommt noch Ezech. 27, 9 vor. Alle Schiffe im Meer und
Schiffleute fand man bey dir (in Tyrus) die hatten ihre Händel in dir. 2. Eine
Schlägerey, eine Handlung, wo zwey oder mehrere mit einander handgemein werden;
wo es nur im Plural gebraucht wird. Händel mit jemanden bekommen. Händel
anfangen. Daraus werden Händel entstehen. Händel suchen. In weiterer Bedeutung,
ein jeder Streit, Zank oder Zwist; gleichsam am häufigsten im Plural. Händel
mit jemanden haben, bekommen. Sich Händel zuziehen. Einem Händel machen, ihm
Zwist mit andern erwecken. Ich will ihm nachgehen, er möchte sonst gar zu große
Händel anrichten, Gell. Besonders, ein Streit vor Gericht, ein Prozeß, wo es
auch im Singular üblich ist; ein Rechtshandel. Wenn jemand einen Handel hatte,
daß er zum König vor Gericht kommen sollte, 2 Sam. 15, 2. Einen Handel
beylegen, ausmachen, schlichten, entscheiden. Sich aus Handel ziehen.
S. Handel *. 3. In der weitesten Bedeutung, eine jede
Begebenheit, eine jede Reihe zusammen gehörige Veränderungen; doch am
häufigsten nur noch im nachtheiligen oder verächtlichen Verstande. Daß David
gethan hatte, das dem Herrn wohl gefiel - ohne in dem Handel mit Uria, 1 Kön.
15, 5. Ein toller, ein verwirrter Handel. Verwirrte Händel wieder in das Reine
bringen. Allerley böse Händel anfangen. Man hat mir den ganzen Handel erzählet.
Bav ist es, der den ganzen Handel angesponnen hat. Sich in fremde Händel
mischen. Du hast mir den ganzen Handel verderbt. Lose Händel, schlimme Händel,
Diebshändel. Das ist ein anderer Handel, eine andere Sache. Von guten oder doch
gleichgültigen Begebenheiten ist es im Hochdeutschen nur im gemeinen Leben
üblich; daher man für Reichshändel, Staatshändel, lieber Reichsgeschäfte oder
Reichshandlungen, Staatsgeschäfte, Staatssachen u. s. f. sagt; ob es gleich in
der Deutschen Bibel noch für eine jede Angelegenheit und Handlung, auch in
guten Verstande vorkommt. David setzte sie über die Rubeniter - zu allen
Händeln Gottes und des Königs, 1 Chron. 27, 32. Die Priester und Leviten sind
willig und weise zu allen Ämter, dazu die Fürsten, und alles Volk zu allen
deinen Händeln, Kap. 29, 21. Das Werk lobet den Meister und einen weisen
Fürsten seine Händel, Sir. 9, 24. [
947-948]