Der Handdienst
Der Handdienst,
[
945-946] des -es, plur. die -e, ein
jeder Dienst, welcher unmittelbar mit der Hand geleistet wird. In engerer
Bedeutung, Frohndienste dieser Art, welche auch Handfrohnen, und Leibdienste
genannt werden; zum Unterschiede von den Fußdiensten und Spanndiensten.
S. Handtag. Daher der Handdienster, des -s, plur. ut
nom. sing. der zu Handdiensten verpflichtet ist, und auch ein Leibdienster,
Handfröhner oder Leibfröhner genannt wird.