Halsstarrig
Halsstarrig,
[
925-926] -er, -ste, adj. et adv. 1) *
Eigentlich, mit der Halsstarre behaftet, in derselben gegründet; in welcher
Bedeutung es aber ungewöhnlich ist. 2) Figürlich, in einem hohen Grade
hartnäckig, geneigt auf einem schädlichen Entschlusse zu beharren, auch bey den
überwiegendsten Bewegungsgründen zum Gegentheile; ein, so wie harmäckig, von
einem unbeugsamen Halse oder Nacken hergenommenes Bild. Ihr Halsstarrigen, ihr
widerstrebet allezeit dem heiligen Geiste, Apost. Gesch. 7, 51. Aber sie wollen
mich nicht hören, noch ihre Ohren neigen, sondern sind halsstarrig, Jer. 7, 26.
Anm. Schwed. halsstarrig, ingleichen kuakhals, gleichsam dessen Hals, wenn man
ihn mit Gewalt beugen will, knackt, Niedersächs. interneerd, im Oberdeutschen
auch halsbeinig. Das Hiob 15, 26 befindliche Nebenwort halsstarriglich ist im
Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberd. sagt man auch, jemanden verhalsstarrigen,
und ihm Halsstark geben, ihn halsstarrig machen.
S. Hartnäckig und Starrköpfig.