Das Halljahr
Das Halljahr,
[
921-922] des -es, plur. die -e, jedes
funfzigste Jahr bey den ehemahligen Juden, ein Jubeljahr, in welchem alle
Gefangene und Leibeigene ihre Freyheit, und die Schuldner einen Erlaß bekamen,
daher es auch das Erlaßjahr genannt wurde. Den Nahmen eines Halljahres hat es
von den Halltrompeten, 4 Mos. 31, 6, oder Hallhörnern, Jos. 6, 5, womit es
ausgeblasen wurde; oder auch von Hall, so fern es ein gleichbedeutender
Ausdruck von Jubel ist.