Der Halbmann
Der Halbmann,
[
915-916] des -es, plur. die -männer,
oder Halbleute, ein Pachter, der statt des Pachtes die Hälfte des Ertrages von
einem Grundstücke an den Eigenthümer gibt; Nieders. Halfmann.
S. Halbbauer und Halbpachter. Ehedem wurde auch ein
Verschnittener oder Castrat ein Halbmann genannt.