Der Hakenrichter
Der Hakenrichter,
[
907-908] des -s, plur. ut nom. sing. in
Esthland, eine Art Polizeyrichter auf dem Lande, welche die Urtheile der
Landesregierung mit Zuziehung der Bauern vollziehen. Ihrer sind in Esthland
vier, welche aus dem Adel erwählet werden.
S. Hakenhufe und Haken 2. 2).