Der Hagestolz
Der Hagestolz,
[
899-900] des -en, plur. die -en, ein
alter Junggesell, eine Person männlichen Geschlechtes, welche funfzig Jahre alt
ist und noch nicht geheirathet hat, da sie doch könnte. In einigen Gegenden
gebraucht man dieses Wort auch von weiblichen Geschlechte, und da lautet es
bald die Hagestolze, bald die Hagestolzinn. Daher das Hagestolzenrecht, des
-es, plur. inus. das Recht der Obrigkeit, nach dem Tobe eines Hagestolzen,
dessen Erwerb- oder Errungenschaft (nicht aber die Erb-Lehen- und Stammgüter)
einzuziehen; welches Recht sich noch in der Unterpfalz und am Oberrheine,
ingleichen in einigen Niedersächsischen Gegenden befindet. Im
Braunschweigischen ist es 1730 aufgehoben worden. Das Alter, welches zu einem
Hagestolzen im gerichtlichen Verstande erfordert wird, ist nach den Gegenden
verschieden. In Niedersachsen gehören dazu 50 Jahre 3 Monathe und 3 Tage; im
Odenwalde hingegen sind schon 25 Jahre dazu hinlänglich. Anm. Dieses Wort ist
sehr alt, aber seinem Ursprunge nach dunkel. Schon bey dem Raban Maurus ist
coelebs, Hagastult. Im Nieders. lautet es so wohl Hagestolt als Haverstolt. Im
Angels. ist Haegstealdi, coelebs, virgo, tiro, princeps, und Hehstaldhad die
Jungfrauschaft. In einem alten Vocabul. aus dem 12. Jahrh. bey Gerberts Reisen
heißt Famulus, Hagistolt. Die gemeinste Meinung ist, daß durch Hagestolzen
solche Personen verstanden werden, welche auf ihren Hag, oder Hof, stolz sind.
Diecmann in Spec. Gloss. Lat. Theot. leitet es von Hag, Haus, und stallt, dem
Mittelworte von stellen ab, und erkläret es durch Personen, die sich zu einer
freywilligen Einsamkeit bequemen, sind in ihrem Hause gleichsam einstallen. Es
wird diese Ableitung dadurch wahrscheinlich, daß Haistaldi oder Haistoldi bey
dem du Fresne für Hausgesessene, Eingesessene, vorkommt, ein Hagestolz im
Schwedischen auch auf ähnliche Art Einstöding, und im Isländ. Einstädingur
genannt wird, von ein, allein, und sta, stehen, gleichsam ein Einsamer. Im
Nellenburgischen werden, dem Frisch zu Folge, die Hurensöhne Hagestolze
genannt. [
899-900]