2. Haaren
2. Haaren,
[
869-870] verb. reg. act. welches
vornehmlich im Niedersächsischen üblich ist, die Schneide einer Sense oder
Sichel durch Hämmern oder Ausdehnen schärfen, welches in Obersachsen dengeln
und in Oberdeutschland tengeln genannt wird. Es geschiehet vermittelst des
Haarzeuges, d. i. des Haarhammers und des Haarspießes oder Haarbolzens, welcher
letzterer ein kleiner unten spitziger Amboß ist. Wenn dieses Wort nicht von
Haar abstammet, so fern es ehedem einen jeden zarten, dünnen Körper bedeutet
hat, so gehöret es vielmehr zu dem Worte scharf, welches durch Vorsetzung des
Zischlautes und Veränderung des Suffixi daraus entstanden seyn kann.
S. dasselbe. Im Schwed. ist Hjor und Hör, im Isländ.
hiör, bey dem Ulphilas Hairus, im Griech. -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - , ein Schwert, Degen. Bey den Sabinern hingegen war Curis ein
Spieß.