Die Haferey
Die Haferey,
[
887-888] plur. die -en, ein in der
Seefahrt, besonders in Niedersachsen und den Niederlanden, übliches Wort. 1)
Dasjenige Geld, welches ein Schiff zur Unterhaltung des Hafens, in welchen es
einläuft, entrichten muß; das Hafengeld. 2) Der Lohn, welchen der Lootse oder
Pilot bekommt, welcher ein Schiff sicher in den Hafen führet. 3) Die Vergütung
des Schadens an diejenigen, welche ihre Güter bey einem Sturme in die See
werfen müssen, welche Vergütung von denjenigen geschiehet, deren Waaren auf
eben demselben Schiffe unversehret in den Hafen kommen. Und endlich 4) in der
weitesten Bedeutung, alle außerordentliche Unkosten, welche der Schiffer auf
der Reise hat, ingleichen aller Schade an Waaren, welche dem Einen Theile von
den Eigenthümern der übrigen Güter vergütet werden. So gehöret z. B. zur
Haferey, wenn sich der Schiffer von den Seeräubern los kaufen muß, wenn ein
Embargo auf sein Schiff geleget wird u. s. f. Dieses Wort lautet im Nieders.
und Holländ. Haverije, woraus nicht nur das Lat. Avaria und Havaria, sondern
auch das Franz. Havarie gebildet worden. Man findet es auch im Hochdeutschen
Havarey, Avarey geschrieben. Da es ein Geld bedeutet, welches zuweilen zum
Behuf des Hafens, alle Mahl aber nach glücklicher Ankunst des Schiffes in dem
Hafen bezahlet wird, so ist es sehr wahrscheinlich, daß es auch von diesem
Worte abstamme.