2. Der Hader
2. Der Hader,
[
883-884] des -s, plur. inus. ein im
Hochdeutschen gleichfalls selten gewordenes Wort, einen jeden heftigen mit Zorn
und Haß verbundenen Streit mit Worten, einen Zank, zu bezeichnen. Wie kann ich
allein solche Mühe und Last und Hader von euch ertragen? 5 Mos. 1, 12. Wenn ein
Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen, 5 Mos. 25, 1.
Das Loos stillet den Hader, Sprichw. 18, 18. Fragen und Wortkriege, aus welchen
entspringt Neid, Hader und Lästerung, 1 Timoth. 6, 4. Der Eid machet ein Ende
alles Haders, Ehr. 6, 16. Anm. Dieses Wort lautet im Böhm. Hadrunk, und bey den
Krainerischen Wenden Ardria. Frisch hält es für eine Figur des vorigen Wortes;
allein es gehöret unstreitig zu dem Zeitworte hassen, welches in vielen
Mundarten statt des Zischlautes ein d oder t hat, wie im Dän. hade, im Angels.
hatian, im Schwed. hata u. s. f. daher im Isländ. Hatr, und im Engl. Harred,
Haß bedeutet. Das Deutsche Hader selbst leidet diese Bedeutung in vielen
biblischen Stellen,
S. Hassen. In einigen Märkischen Gegenden ist Atter
Ärger, atterig ärgerlich, und ättern sich ereifern. Im Oberdeutschen wird Hader
auch von einem gerichtlichen Streite, von einem Prozesse über geringe Sachen
gebraucht. [
885-886]