* Das Hachtgericht
* Das Hachtgericht,
[
881-882] des -es, plur. die -e, eines
von den fünf kleinern oder so genannten Flügelsgerichten zu Cöln am Rheine. Von
dem Nieders. Hacht, Hechte, für Haft, nach einer gewöhnlichen Verwechselung der
Hauch- und Blaselaute; eigentlich das Haftgericht.