Habhaft
Habhaft,
[
879-880] adv. haben, welches die zweyte
Endung des Hauptwortes erfordert, und im Hochdeutschen nur dem Zeitworte werden
üblich ist. Eines Dinges habhaft werden, es in seine Gewalt bekommen. Eines
flüchtigen Missethäters nicht habhaft werden können. Im Oberdeutschen wird es
auch den Zeitwörtern seyn und machen zugesellet.
S. -haft.