Gütlich
Gütlich,
[
861-862] adj. et adv. welches
eigentlich ein wenig gut bedeuten sollte, aber nur in einigen Fällen üblich
ist. 1) In der Güte, mit Güte, so fern dieses Wort dem Streite, dem
gerichtlichen Verfahren, dem Zwange entgegen gesetzet ist. Ein gütlicher
Vergleich. Sich gütlich vergleichen. Gütliche Handlungen (d. i.
Unterhandlungen,) pflegen, eine Sache in der Güte beyzulegen suchen. Die
gütliche Frage, in den Gerichten, die Frage in der Güte, im Gegensatze der
peinlichen. 2) Mit Güte, d. i. Glimpf, Sanftmuth, Neigung jemandes Bestes zu
befördern, doch nur als ein Nebenwort und im gemeinen Leben, für gütig.
Jemanden gütlich halten, ihm sehr gütlich begegnen. In engerer Bedeutung ist,
einem gütlich thun, oder sich gütlich thun, so viel als sich oder andern eine
Güte thun, d. i. angenehme Empfindungen erwecken, besonders durch Speise, Trank
und andere Bequemlichkeiten. Darum merkte ich, daß nichts besser drinnen ist,
denn fröhlich seyn und ihm (sich) gütlich thun in seinem Leben, Pred. 3, 12.
Der eine Mahlzeit zurichten und den Gästen gütlich thun will. 2 Marc. 2, 28.
Bey dem Ottfried ist guatlih gütig, im Schwabensp. gutlih, freundschaftlich,
freundlich.