Gütig
Gütig,
[
861-862] -er, -ste, adj. et adv. 1)
Güte habend, oder besitzen, d. i. geneigt und bereit, in seinem Vertragen gegen
andere jederzeit ihr Bestes zu suchen und zu befördern, und in dieser Besinnung
gegründet. Ein gütiger Herr, ein gütiger Vater. Ein gütiges Betragen. Sie
denken sehr gütig von mir. Der gütige Gott. Mit ihrer gütigen Erlaubniß. Seyn
sie so gütig, und geben mir es. In dem Menschenfreunde lebt ein gütiges
Verlangen, das in seiner Art gegen andere zu seyn, was Gott gegen alle ist,
Gell. 2) In engerer Bedeutung, geneigt, andern Wohlthaten zu erzeigen, und in
dieser Besinnung gegründet. Gütig gegen die Armen seyn.