Günstig
Günstig,
[
847-848] -er, -ste, adj. et adv. von
dem vorigen Hauptworte Gunst. 1) Gunst gegen jemanden habend, und in derselben
gegründet; wo es so wie das Hauptwort von der guten Gesinnung unter Personen
allerley Standes, in engerer Bedeutung aber Höherer gegen Geringere gebraucht
wird, und alsdann etwas geringer ist als gnädig. Einem günstig seyn. Sich
jemanden günstig machen. Ein günstiges Urtheil von etwas fällen. Ein günstiges
Vorurtheil für jemanden haben.
S. Großgünstig. 2) Figürlich, den Absichten und Wünschen
gemäß. Es zeiget sich jetzt eine günstige Gelegenheit. Ein günstiger Umstand.
Die Witterung war den Feldfrüchten nicht günstig. Ich mache mir eine Ehre
daraus, mich an dem günstigen Schicksale meiner Schwester aufrichtig zu
vergnügen, Gell. Die Abendstunde sollte ihre matten Reitze in einem günstigern
Lichte zeigen, Sonnenf. Boden und Clima sind hier günstig.