Gültig
Gültig,
[
845-846] -er, -ste, adj. et adv. einen
gewissen bekannten Werth habend, so daß es wegen desselben für das angenommen
wird, wofür es ausgegeben wird. Gültiges Geld. Eine gültige Münze. Ich werde
für diesen Gedanken mit der gültigsten Münze bezahlet. Ingleichen figürlich,
von dem sittlichen Werthe. Eine gültige Entschuldigung vorbringen. Schon im
Salischen Gesetze chalteo.
S. Gelten.