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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Grundzehente | | Der Grundzug

Der Grundzins

Der Grundzins, [837-838] des -es, plur. von mehrern Summen, die -en, derjenige Zins, welchen der Besitzer eines Grundstückes zur Anerkennung des Grundrechtes oder Dominii directi an den Eigenthumsherren entrichtet; im Nieders. Grundheuer, Stedegeld, im Oberd. Allmende-Zins, Bodenzins, im mittlern Lat. Solarium. In weiterer Bedeutung zuweilen auch wohl ein jeder Zins, welcher für den Nießbrauch eines Grundstückes entrichtet wird.
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