Der Grundzins
Der Grundzins,
[
837-838] des -es, plur. von mehrern
Summen, die -en, derjenige Zins, welchen der Besitzer eines Grundstückes zur
Anerkennung des Grundrechtes oder Dominii directi an den Eigenthumsherren
entrichtet; im Nieders. Grundheuer, Stedegeld, im Oberd. Allmende-Zins,
Bodenzins, im mittlern Lat. Solarium. In weiterer Bedeutung zuweilen auch wohl
ein jeder Zins, welcher für den Nießbrauch eines Grundstückes entrichtet wird.