Das Grundrecht
Das Grundrecht,
[
835-836] des -es, plur. die -e. 1)
Dasjenige Recht, welches aus dem Eigenthume eines Grundes oder Bodens
entspringet, ohne Plural; die Grundgerechtigkeit, Dominium directum. 2) Das
Recht, auf eines andern Grund und Boden gegen einen gewissen Grundzins etwas zu
bauen, zu pflanzen oder zu setzen, welches auch das Platzrecht genannt wird.