Die Gründlichkeit
Die Gründlichkeit,
[
833-834] plur. inus. die Eigenschaft
einer Sache, da sie aus ihren ersten Gründen hergeleitet wird. Die
Gründlichkeit eines Vortrages, eines Beweises. Ingleichen subjective, die
Eigenschaft, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, eine Sache aus ihren
ersten Gründen herzuleiten.