Die Grundherrschaft
Die Grundherrschaft,
[
833-834] plur. die -en. 1) Als ein
Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte
über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat.
Fundalitas. 2) Als ein Concretum, eine Person, welche diese Herrschaft
besitzet.