Das Grundbuch
Das Grundbuch,
[
829-830] des -es, plur. die -bücher, im
Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem
Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das
Collegium der dazu gehörigen Personen. So hat gemeiner Stadt Wien Grundbuch
einen Grundbuchshandler, einen Grundschreiber und einen Amtschreiber.