Der Grundbrief
Der Grundbrief,
[
829-830] des -es, plur. die -e, in
einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Urkunde, welche ein Lehens-
oder Zinsherr dem Lehens- oder Zinsmanne über das ihm übertragene Grundstück
gibt; der Lehensbrief, Erbzinsbrief, Zinsbrief.