Die Grundbirn
Die Grundbirn,
[
829-830] plur. die -en. 1) In einigen
Gegenden, besonders im Reiche, ein Nahme der Kartoffeln, welche in Obersachsen
Erdäpfel genannt werden; Solanum tuberosum L. 2) In der Lausitz und Meißen
werden die knolligen eßbaren Wur- zeln des Helianthus tuberosus L. welche in
Niedersachsen den Nahmen der Erdäpfel führen, Grundbirnen genannt. Siehe
Erdapfel. [
829-830]