Der Großkanzler
Der Großkanzler,
[
817-818] des -s, plur. ut nom. sing.
der oberste und vornehmste Kanzler eines Reiches, der allen andern Kanzlern
vorgesetzet ist; eine in verschiedenen Reichen befindliche hohe Würde. In
Pohlen sind der Kron-Großkanzler, und in Litthauen der Großkanzler, vornehme
Reichsbeamte.