Der Großherzog
Der Großherzog,
[
815-816] des -s, plur. die -e, Fämin.
die Großherzoginn, plur. die -en, eigentlich ein souveräner Herzog, der mehrere
Herzoge unter sich hat; in welchem Verstande sich die Beherrscher Rußlandes,
des heutigen westlichen Preußens, Litthauens u. s. f. ehedem Großherzoge
nannten, und zum Theil noch nennen. In uneigentlicherm Verstande haben die
Beherrscher von Toscana in den neuern Zeiten diesen Titel erhalten, der ihnen
zugleich den Rang über andere Herzoge zunächst nach den Königen gibt. Bey den
Griechischen Kaisern war -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - ,
-
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - und Magnus Dux der Titel
des Groß-Admirales. Daher großherzoglich, einem Großherzoge gehörig, in dessen
Würde gegründet; das Großherzogthum, dasjenige Land, welches von einem
Großherzoge beherrschet wird, besonders, wenn es aus mehrern Herzogthümern
bestehet.