Der Großfürst
Der Großfürst,
[
815-816] des -en, plur. die -en, Fämin.
die Großfürstinn, plur. die -en, eine Würde, welche eigentlich einen souveränen
Fürsten bedeutet, welcher mehrere Fürsten unter sich hat. So nannten sich die
Czaren oder Kaiser von Rußland ehedem Großfürsten von Rußland. König Casimir
von Pohlen schrieb sich 1457 einen Großfürsten in Litthauen, in Reußen und
Preußen. In den neuern Zeiten ist in Rußland den Thronfolger der Titel eines
Großfürsten beygeleget worden. Daher großfürstlich, einem Großfürsten gehörig,
in dessen Würde gegründet; das Großfürstenthum, ein Land, dessen Beherrscher
ein Großfürst ist.