Der Großbänker
Der Großbänker,
[
813-814] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, ein Bankmeister, welcher das Recht hat, seine Waare in einer
großen Bank, d. i. öffentlichen Bude zu verkaufen. Besonders ein Bäcker dieser
Art. Zum Unterschiede von einem Kleinbänker. [
813-814]