Der Grendel
Der Grendel,
[
795-796] des -s, plur. ut nom. sing.
ein im gemeinen Leben Ober- und Nieder-Deutschlandes sehr bekanntes Wort, einen
jeden Riegel, einen Pfahl oder Baum von mittlerer Stärke u. s. f. zu
bezeichnen, wo dieses Wort bald Grendel, Grindel und Gründel, bald aber auch
Grängel, Grengel, und Gringel lautet. Am häufigsten ist es in der Bedeutung
eines Riegels üblich, daher das Zeitwort vergrendeln, verriegeln, welches schon
bey dem Notker vorkommt. Ingleichen desjenigen Baumes an einem Pfluge, welcher
die Stelle der Deichsel vertritt, und in Obersachsen der Grengel, in der
Lausitz der Baumgrendel, oder der Baumgrindel, an andern Orten aber der
Pflugbaum, der Pflugbalken genannt wird. In der Schweiz wird ein Schlagbaum vor
einem Thore ein Grendel genannt. Frischlin nennet den Spanner an einer Armbrust
Grändel, womit auch das Franz. Cranequin überein kommt. In dem Isidor ist
Grindila, bey dem Willeram Grintel, bey dem Notker Gerindela, ein Riegel, in
den Monseeischen Glossen Crintela, im Böhmischen Hridel, ein Wellbaum, im
Angels. Grindle, ein Riegel, ingleichen ein Gitter, und jedes gitterartiges
Werk, daher im Schwedischen auch eine Glasthür Grind genannt wird. Wachter
leitet es von dem Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image -
ein Riegel, Frisch von Rand, Ihre aber von dem alten greina, theilen, her,
S. Gränze und Rain, von welchem Worte im Schwed. Gren,
im Isländ. Grein, und im Franz. Rain, einen Ast bedeutet, weil er den Stamm des
Baumes gleichsam theilet. Da indessen dieses Wort auch häufig Grengel lautet,
so stehet es dahin, ob es nicht vielmehr von Ranke, dem noch an einigen Orten
üblichen Ranne, der Stamm eines Baumes, dem Nieders. Rick, oder gar von Riegel
selbst abstammet, aus welchen Wörtern durch die so gewöhnliche Vorsetzung des
Gaumenbuchstaben gar leicht Grengel und Grendel gebildet werden können.
S. Griechsäule, ingleichen Granne. Das in Obersachsen
übliche Grengel, ein kreisförmiges Backwerk, gehöret nicht hierher, sondern zu
Kringel, so wie Gründel, das Pflugeisen, zu Grund gehöret.
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797-798]