Die Grafschaft
Die Grafschaft,
[
771-772] plur. die -en, das Gebieth,
der Bezirk eines Grafen. 1) So fern dieses Wort ehedem einen peinlichen Richter
bedeutet, war Grafschaft, im mittlern Lat. Comitia, dessen Gerichtssprengel,
Gerichtsbezirk, ingleichen der Ort, wo Gericht - gehalten wurde, schon im 9ten
Jahrh. Grafceffi, in welcher nunmehr veralteten Bedeutung es wenig mehr
gebraucht wird, wo es 2) nur noch einen gewissen Landesbezirk bezeichnet, der
ausdrücklich mit diesem Titel begabet ist, und ursprünglich, als die Grafen
noch königliche Richter waren, ihren Gerichtssprengel ausmachte, obgleich in
den spätern Zeiten tausend Veränderungen damit weggegangen sind.