Das Gottesurtheil
Das Gottesurtheil,
[
761-762] des -es, plur. die -e, eine
ehedem übliche Art der gerichtlichen Beweise, da die Offenbarung der Schuld
oder Unschuld unmittelbar von Gott erwartet wurde; im mittl. Lat. Ordalium.
Dahin denn auch der Zweykampf gerechnet wurde, vornehmlich aber die Feuerprobe,
oder die Probe des glühenden Eisens, die Wasserprobe u. s. f.