Der Goldgülden
Der Goldgülden,
[
747-748] an einigen Orten auch
Goldgulden, des -s, plur. ut nom. sing. eine Goldmünze, welche ehedem sehr
häufig in verschiedenen Ländern gepräget wurde, in manchen auch noch jetzt
theils in Natura; theils als eine Rechnungsmünze üblich ist. Heut zu Tage gilt
ein Hannöverischer Goldgulden 2 Thlr. 3 Gr. ein gestämpelter Holländischer,
welcher aber eine Silbermünze ist, 18 Gr. 3 Pf. ein neugestämpelter
Holländischer, 16 Gr. 6 Pf. ein Goldgülden im Reiche, 2 Thlr. ein Rheinischer
Goldgulden, 2 Thlr. 2 Gr. ein Rheinischer Gulden oder Goldgulden, eine
Goldmünze, welche in Aachen geschlagen worden, 2 Thlr. 4 Gr. Alles in Louis
d'or zu 5 Thlr. gerechnet. In den Sächsischen Gerichten wird ein Goldgülden zu
1 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. gerechnet. Diese Münze hat den Nahmen Goldgülden, der
sonst eine Tautologie seyn würde, zum Unterschiede von den silbernen Gulden.
S. Gulden und Gülden. [
747-748]