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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Goldgülden

Der Goldgülden, [747-748] an einigen Orten auch Goldgulden, des -s, plur. ut nom. sing. eine Goldmünze, welche ehedem sehr häufig in verschiedenen Ländern gepräget wurde, in manchen auch noch jetzt theils in Natura; theils als eine Rechnungsmünze üblich ist. Heut zu Tage gilt ein Hannöverischer Goldgulden 2 Thlr. 3 Gr. ein gestämpelter Holländischer, welcher aber eine Silbermünze ist, 18 Gr. 3 Pf. ein neugestämpelter Holländischer, 16 Gr. 6 Pf. ein Goldgülden im Reiche, 2 Thlr. ein Rheinischer Goldgulden, 2 Thlr. 2 Gr. ein Rheinischer Gulden oder Goldgulden, eine Goldmünze, welche in Aachen geschlagen worden, 2 Thlr. 4 Gr. Alles in Louis d'or zu 5 Thlr. gerechnet. In den Sächsischen Gerichten wird ein Goldgülden zu 1 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. gerechnet. Diese Münze hat den Nahmen Goldgülden, der sonst eine Tautologie seyn würde, zum Unterschiede von den silbernen Gulden. S. Gulden und Gülden. [747-748]
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