Das Gnadenjahr
Das Gnadenjahr,
[
739-740] des -es, plur. die -e, ein
Jahr, in welchem ein Geringerer eine gewisse unverdiente Gnade von einem Höhern
zu genießen hat. Ein solches Gnadenjahr ist, wenn der Witwe oder den Kindern
die Besoldung eines verstorbenen Bedienten noch auf ein ganzes Jahr gelassen
wird, ein halbes Gnadenjahr, wenn sie solche nur ein halbes Jahr genießen; an
einigen Orten ein Nachjahr, Nieders. Najaar. In einigen Domstiftern, z. B. zu
Trier und Cöln, ist es das Jahr nach dem Absterben eines Domherren, in welchem
dessen Einkünfte entweder unter die übrigen Domherren vertheilet, oder zum
gemeinschaftlichen Nutzen angewendet werden; Annus Gratiae. Auch pflegt man den
Unterthanen wegen erlittener Landplagen, ingleichen neuen Anbauern, gewisse
Frey- oder Gnadenjahre zu verstatten, worin sie von allen oder doch gewissen
Abgaben frey sind.