Gleichläufig
Gleichläufig,
[
715-716] -er, -ste, adj. et adv. 1)
S. das vorige. 2) In verschiedenen Künsten bey einigen
für regulär, analogisch, den Regeln der Kunst, dem ganzen Zusammenhange gemäß.
Gleichläufige Zeitwörter, in der Sprachkunst, reguläre, welche andere
gleichfließende nennen. Daher die Gleichläufigkeit in beyden Fällen.
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715-716]