Gleichgültig
Gleichgültig,
[
713-714] -er, -ste, adj. et adv.
gleiche Geltung, Gültigkeit oder Werth habend, entweder absolute, oder doch in
Ansehung unserer Empfindung. 1. Objective, in verschiedenen Bedeutungen der
Wörter gleich und gelten. 1) Gleichgültige Münze, welche einerley Werth und
Cours hat. Gleichgültige Wörter, in der Sprachkunst, welche einerley
Gegenstand, und in engerer Bedeutung denselben auch mit einerley Umständen und
Nebenbegriffen bezeichnen, dergleichen es im schärfsten Verstande gar nicht,
wohl aber unter verschiedenen Umständen gibt. Um der Vieldeutigkeit des Wortes
gleichgültig willen, nennet man diese Wörter lieber gleichbedeutende oder
gleichdeutige. Die Freyheit ist oft ein gleichgültiger Ausdruck des Gewissens,
wird oft für das Gewissen gebraucht. Gleichgültige Sylben, ancipites, in der
Prosodie, welche lang und kurz gebraucht werden können; gleichzeitige. Es ist
nicht gleichgültig, (gilt nicht gleich viel,) was ein Prediger seinen Zuhörern
vorträgt. Gleichgültige Handlungen, in der Sittenlehre, welche keinen
sittlichen Werth haben, weder gut noch böse sind. Zuweilen sind auch
gleichgültige Dinge, unerhebliche, unwichtige, welche von keinen merklichen
Folgen sind. 2) Von der Übereinstimmung desjenigen in zwey Dingen, worauf man
vermöge eines gewissen Endzweckes siehet. Es ist mir sehr gleichgültig, ob du
kommst, oder wegbleibest. Ingleichen auch von Dingen, gegen welche man weder
Lust noch Unlust, weder Liebe noch Haß empfindet. Dieser Mensch ist mir sehr
gleichgültig. Wenn bin ich ihnen denn so gleichgültig geworden? Gell. 2.
Subjective, weder Lust noch Unlust über etwas empfindend, und in diesem
Zustande der Empfindung gegründet, gleichmüthig; eine Fortsetzung der vorigen
Figur. Gleichgültig gegen das Unglück anderer seyn. Gegen einen Gegenstand sehr
gleichgültig bleiben. Ein kalter gleichgültiger Mensch. Sie that gegen ihren
Mann sehr gleichgültig. Eine gleichgültige Miene. Die gleichgültige und
schläfrige Art des Vortrages. [
715-716]