Gläubig
Gläubig,
[
705-706] adj. et adv. von dem
Hauptwörter Glaube, Glauben habend. 1) In der weitesten Bedeutung, einen Satz
für wahr haltend; in welcher Bedeutung es nur in den Zusammensetzungen
leichtgläubig, abergläubig, ungläubig üblich ist, in welchen Wörtern es
zugleich die Comparation leidet. 2) In engerer Bedeutung heißt im Handel und
Wandel ein Gläubiger derjenige, welcher einem andern Geld oder Waaren auf
Glauben gegeben hat, und überhaupt ein jeder, dem ein anderer Geld oder Waaren
schuldig ist, dessen Gläubiger, der Schuldherr, ehedem Glauber, Hinlehner,
Lechner, Gelter, Schuldgläubiger, Latein. Creditor, im Gegensatze des
Schuldners. 3) Im theologischen Verstande ist gläubig in der weitesten
Bedeutung, den Glauben an Gott mit dem Munde bekennend, da oft alle äußere
Glieder der wahren Kirche Gläubige oder die Gläubigen genannt werden. Im engern
und gewöhnlichsten Verstande sind es nur die, welche durch Genehmhaltung der
Heilsordnung das Recht haben, die möglichste Besserung ihres Zustandes von Gott
zu erwarten. Ingleichen, alles was in dem Glauben gegründet ist. Ein gläubiges
Vertrauen, ein gläubiges Gebeth u. s. f. 1 Tim. 5, 16, heißet eine gläubige
Person weiblichen Geschlechtes wider den Sprachgebrauch eine Gläubiginn für
Gläubige. Anm. Bey dem Ottfried giloubig, bey dem Notker chlobig, im mittlern
Lat. fidelis. [
705-706]