Die Glaubenslehre
Die Glaubenslehre,
[
705-706] plur. die -n. 1) Der ganze
Umfang aller zur Heilsordnung gehörigen Wahrheiten, welche geglaubt, d. i. auf
das Zeugniß Gottes angenommen werden müssen; die Dogmatik. 2) Einzelne
Wahrheiten und Theile derselben, und in der engsten Bedeutung, eine
Grundwahrheit, welche nothwendig geglaubet werden muß.